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Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten habe?
Okt
20
2010
Wann bin ich der Eigentümer, wenn ich bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten habe?
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Mit der Erteilung des Zuschlags ist man automatisch der Eigentümer. Die notarielle Beurkundung gibt es bei der Zwangsversteigerung nicht, aber natürlich den Eintrag ins Grundbuch.