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Eigentumswohnung und Nachbarrecht
Sep
24
2010
Wir leben in einer Eigentumswohnanlage. Einer unserer Nachbarn hat nun im Keller eine Wohnung für seinen Sohn eingerichtet. Ist das erlaubt? Uns stört dies nämlich sehr, da der Junge da immer Partys feiert, die bis in die Nacht dauern.
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Es ist nicht erlaubt, nur wenn alle Eigentümer damit einverstanden sind. Dies wurde von einem Gericht festgehalten, also muss der Junge seine Wohnung wieder aufgeben.